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Widerruf

Bei Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern gilt der Vermieter als Unternehmer und schließt mit urlaubswilligen Verbrauchern über das Internet Mietverträge. Immerhin liegt eine Fernabsatzsituation vor, bei der Verbrauchern bezüglich der Mietverträge ein Widerrufsrecht zustehen könnte.

 

Zwar handelt es sich bei online zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossenen Verträgen über die Vermietung von Feriendomizilen um Fernabsatzvertrage im Sinne des § 312c Abs. 1 BGB, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich das Fernkommunikationsmittel „Internet“ verwenden. Dies ließe gemäß § 312g Abs. 1 BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht des Verbrauchers entstehen, das ihn zur einseitigen Aufhebung des Vertrages ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ermächtigen würde.

 

Allerdings ist bei der Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im B2C-Bereich ein Verbraucherwiderrufsrecht nach § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB aber gerade ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht besteht ausweislich der Vorschrift nämlich nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

Auch wenn die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern dem allgemeinen Verständnis nach zumindest auch dem Wohnen dient, sind derartige Verträge als Beherbergungsverträge im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB einzustufen, in denen nicht nur das Wohnen, sondern die Unterbringung mit weiteren Dienstleistungen insgesamt vermittelt wird (MüKo BGB, § 312g, Rn. 41).

 

Grund für den Ausschluss des Widerrufsrechts ist, dass die Online-Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern die Bereitstellung von Kapazitäten mit sich bringt, die der gewerbliche Vermieter im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts möglicherweise nicht mehr anderweitig nutzen könnte.

 

Insofern gilt, dass sich Verbraucher bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern nicht auf ein Verbraucherwiderrufsrecht stützen und sich mithin jenseits der Rückabwicklungsrechte des Leistungsstörungsrechts am Vertrag müssen festhalten lassen.

 

Wir möchten uns an dieser Stelle auf unsere allgemeinen AGB´s berufen:

 

§12 Bei einer Umbuchung ist eine Gebühr in Höhe von 15,00 € fällig.

 

§13 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige Vermietung möglich, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nachfolgender Staffelung:

  • 60 bis 31 Tage vor Mietbeginn – 30 % des Mietpreises
  • Rücktritt innerhalb von 30 bis 1 Tagen vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen – 100% des Mietpreises

Die Rücktrittserklärung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erfolgen. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

 

§14 Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.